Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic hat entschieden, den Triathleten Alexandre Dällenbach (1991) rückwirkend per 12. Juli 2011 für zwei Jahre von sämtlichen Wettkämpfen auszuschliessen.
Der Entscheid basiert auf einer positiven Kontrolle anlässlich eines Wettkampfs, bei der die verbotene Substanz Testosteron nachgewiesen wurde.
Der Athlet, der zuletzt in der Saison 2010 Mitglied eines Swiss Triathlon Kaders (Juniorenkader) war, muss zudem für die Verfahrenskosten von CHF 5'000.- aufkommen, hat jedoch die Möglichkeit, den Entscheid vor dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne anzufechten.
Swiss Triathlon distanziert sich strikte vom Gebrauch von Leistung steigernden Dopingmitteln. Die Athleten von Swiss Triathlon werden systematisch über das richtige Verhalten und die Risiken mit Doping informiert und sensibilisiert